Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Durch die Anmeldung zu einem Sprachkurs wird ein Vertrag mit der Sprachschule Aktiv Passau geschlossen. Die Anmeldung kann auf der Webseite durch das Online-Anmeldeformular oder durch das schriftliche Anmeldeformular in der Schule erfolgen. Die Anmeldung zu einem Sprachkurs ist verbindlich.
  2. Mit der Buchung eines Kurses in Präsenzunterricht sind die zum Kursbeginn aktuell geltenden COVID19 (Coronavirus SARS-CoV-2) – Regelungen verpflichtend einzuhalten. Mit der Buchung erkärt man sich mit unserem Hygienekonzept einverstanden: Hygienekonzept der Sprachschule Aktiv Passau
  3. Der Kunde verpflichtet sich, durch die Anmeldung die Kursgebühren in voller Höhe vor Kursbeginn zu bezahlen. Nach Rücksprache kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei einer Ratenzahlung ist die erste Rate vor Beginn des Kurses fällig. Die Bezahlung kann durch Banküberweisung, PayPal oder Bar- bzw. Kartenzahlung vor Ort erfolgen.
  4. Die Kursdauer einer Stunde ist normalerweise 45 Minuten, bei Intensivkursen in einer Kleingruppe beträgt die Kursstunde 60 Minuten.
  5. Anmeldungen, Stornierungen und andere Anträge müssen schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen. Die Stornierung eines gebuchten Kurses muss bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
  6. Die Sprachschule Aktiv Passau bucht die notwendigen Kursräume je nach den Anforderungen des Kurses.
  7. Die Durchführung der Kurse erfolgt durch muttersprachliche Lehrkräfte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
  8. Die Sprachschule Aktiv Passau ist bemüht, den Lehrstoff so zu gestalten, dass jeder Teilnehmer das angestrebte Ziel erreichen kann. Die Schule übernimmt allerdings keine Haftung, wenn ein Sprachziel nicht erreicht oder eine Prüfung nicht erfolgreich abgelegt wurde.
  9. Die Preise sind ohne deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollten Umsatz- oder Mehrwertsteuer im Ausland anfallen, muss diese der Kunde tragen.

§2. Widerrufsbelehrung und Sonderkündigungsrechte

  1. Der Vertrag kann innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen werden. Dazu muss der Kunde der Sprachschule Aktiv Passau eine eindeutige Willenserklärung in schriftlicher Form (mit der Post versandter Brief oder E-Mail) zukommen lassen.
  2. Folgen des Widerrufs:
    Falls die Sprachschule Aktiv Passau bis zum Widerruf schon Leistungen erbracht hat, muss der Kunde eine entsprechende Entschädigung bezahlen, die dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zur Gesamtleistung entspricht.
  3. Die Kurse werden für einen vorher festgelegten Zeitraum oder für eine bestimmte Stundenanzahl gebucht. Falls die Stunden nicht wahrgenommen oder unterbrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist davon nicht betroffen.
  4. Sollte der Kurs den Erwartungen des Kursteilnehmers nicht entsprechen, kann er ihn nach der ersten Unterrichtsstunde (bei Privat- und Firmenkursen) bzw. nach der ersten Kurssitzung (bei Intensiv- und Abendkursen) innerhalb von 24 Stunden stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
  5. In Ausnahmefällen kann die Sprachschule Aktiv Passau die Lehrkraft wechseln. Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt den Kunden nicht, den gebuchten Kurs zu stornieren.
  6. Das Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs gilt nicht als Abmeldung. Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen die Kursgebühren in voller Höhe bezahlt werden.

§3. Bestimmungen für Firmen- und Privatkurse

  1. Bei Firmen- und bei Privatkursen können die Teilnehmer die Termine mit der Sprachschule Aktiv Passau oder mit der jeweils gebuchten Lehrkraft selbst vereinbaren.
  2. Bei Firmen- und Privatkursen können die Kursteilnehmer selbst über die Anzahl der Stunden bestimmten. Einmal festgelegt ist die Stundenanzahl verbindlich. Falls die gebuchten Unterrichtsstunden nicht in Anspruch genommen werden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  3. Sollte der Kursteilnehmer zum vereinbarten Unterrichtstermin verhindert sein, ist er verpflichet, den Termin bis 24 Stunden zuvor abzusagen. Dadurch wird der Termin verschoben und die Stunden werden nachgeholt. Geschieht dies nicht, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Kursteil nachgeholt wird.
  4. Gebuchte Kurse müssen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.
  5. Die Kurse können nach Absprache mit der Sprachschule Aktiv Passau auf Dritte übertragen werden. Die Kursübertragung bedarf der Schriftform.

§4. Bestimmungen für Abendkurse

  1. Die Abendkurse beinhalten 24 Unterrichtseinheiten, die regelmäßig, an 12 zuvor festgelegten Terminen, durchgeführt werden.
  2. Für die Durchführung der Abendkurse werden mindestens 4 Kursteilnehmer benötigt. Mit 3 Kursteilnehmern verkürzt sich die Kursdauer auf 20 Unterrichtseinheiten an 10 Terminen. Mit 2 Teilnehmern verkürzt sich die Kursdauer auf 16 Unterrichtseinheiten an 8 Terminen. Die Kursgebühren bleiben davon unberührt.
  3. Wird die angestrebte Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Sprachschule Aktiv Passau den Kurs stornieren oder verschieben. Falls der Kursteilnehmer einer Verschiebung nicht zustimmt, erhält er die bezahlten Kursgebühren erstattet.
  4. Eine Umbuchung des Kurses ist in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.

§5. Bestimmungen für Intensivkurse

  1. Die Intensivkurse bestehen aus 20 Unterrichtseinheiten pro Woche. Der Unterricht findet täglich, von Montag – Freitag, mit je 4 Unterrichtseinheiten pro Tag, statt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, jedoch werden die Unterrichtsstunden auf die übrigen Wochentage verteilt.
  2. Für die Durchführung der Intensivkurse werden mindestens 4 Teilnehmer benötigt. Falls die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, findet der Kurs unter gleichen Zahlungsbedingungen mit verkürzter Stundenanzahl statt: mit 3 Teilnehmern: 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Tag; mit 2 Teilnehmern: 2 Unterrichtsstunden à 60 Minuten pro Tag

§6. Bestimmungen für Deutschkurse mit Visumbescheinigung

  1. Die Sprachschule Aktiv Passau kann auf Wunsch Kursteilnehmern aus dem Ausland eine Bescheinigung zur Erteilung eines Visums ausstellen. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist eine verbindliche Anmeldung zu einem Deutsch Intensivkurs und die anschließende Begleichung von mindestens 50% der Kursgebühren notwendig.
  2. Bei der Ablehnung des Visumantrags erhält der Kunde bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides die bereits bezahlte Kursgebühr, abzüglich 250,00 EUR Bearbeitungsgebühr, zurück. Der Ablehnungsbescheid des deutschen Konsulats muss spätestens 5 Werktagen vor dem Kursbeginn, zusammen mit unserer Bescheinigung zur Erteilung eines Visums, schriftlich, an die Sprachschule Aktiv Passau gesendet werden (per E-Mail oder Post).
  3. Die Kursteilnehmer, die eine Visumbescheinigung von der Sprachschule Aktiv Passau eingefordert und ein Visum erhalten haben, dürfen den gebuchten Deutschkurs nicht stornieren.
  4. Wenn der Kursteilnehmer bis 7 Tagen vor Kursbeginn keine Rückmeldung zu seinem Visumantrag von der Botschaft erhalten hat, kann er die Anmeldung um 4 Wochen auf den nächsten Kurstermin umbuchen. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen. Diese Umbuchung ist zwei mal möglich.
  5. Sollte der Kurs weder umgebucht, noch eine Ablehnung des Visums rechtzeitig eingereicht werden und der Kursteilnehmer erscheint nicht zum gebuchten Deutschkurs, hat er keinen Anspruch auf Kursverschiebung oder Erstattung der Kursgebühren. Für das Nichterscheinen werden die Kursgebühren für 4 Wochen Deutsch Intensivkurs berechnet.

§7. Bestimmungen für Probestunden

  1. Die Sprachschule Aktiv Passau bietet unverbindliche Probestunden an. Dies ist eine freiwillige Leistung. Um eine Probestunde wahrzunehmen, ist eine Buchung über das Anmeldeformular notwendig. Im Feld “Bemerkungen” wird dazu der Vermerk “Probestunde” eingetragen.
  2. Die Probestunde bei Privat- und Firmenkursen beträgt 45 Minuten. Bei Intensiv- und Abendkursen beträgt die Probestunde die Dauer einer Kurssitzung.
  3. Meldet sich der Kunde nach der Probestunde zu einem Kurs an, wird die bereits gehaltene Unterrichtseinheit als normale Kursstunde in Rechnung gestellt.
  4. Sollte der Kunde eine bereits vereinbarte Probestunde nicht wahrnehmen können, muss die gebuchte Probestunde schriftlich storniert werden (per E-Mail, Post). Die Stornierung der Probestunde muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
  5. Erfolgt keine oder zu späte Stornierung, wird die verpasste Probestunde als normale Kursstunde mit 42 Euro in Rechnung gestellt.

§8. Gutscheine

  1. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
  2. Die Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
  3. Die Gutscheine sind nach Absprache mit der Sprachschule Aktiv Passau auf andere Sprachkurse umbuchbar.
  4. Die obigen Bestimmungen zu Sprachkursen behalten für die Einlösung von Gutscheinen ihre Gültigkeit.

§9. Haftungsausschluss

  1. Die Sprachschule Aktiv Passau übernimmt für Schädigungen, Unfälle, Verletzungen der Kursteilnehmer keine Haftung. Ebenso wenig erfolgt eine Leistungsübernahme bei Schädigungen des Eigentums während des Unterrichts und auf dem Weg von und zur Schule.
  2. Schädigungen, die durch die Wissensvermittlung entstehen, werden durch die Sprachschule Aktiv Passau ebenfalls nicht übernommen.